Prüfung
Prüfung
Theoretischer Teil
Zugelassen zur Prüfung sind Hundehalter und Hundeinteressierte, aber auch Kinder und Jugendliche können die Prüfung zum Erwerb der Sachkunde im Hinblick auf eine spätere Hundehaltung ablegen. Der Theorie-Teil ist bundesweit einheitlich geregelt und umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen beim D.O.Q. 2.0 Test und 30 Single-Choice-Fragen bei der Sachkundeprüfung aus insgesamt sieben Sachgebieten. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten Zeit zur Verfügung. Um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten, empfehle ich folgende Bücher:
Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter
- ISBN-10: 3954641925
- ISBN-13: 978-3954641925
In der theoretischen Sachkundeprüfung muss der Hundehalter Kenntnisse über
folgende Themen nachweisen :
- die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
- das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Praktischer Teil
Zugelassen zum praktischen Teil der Prüfung sind Personen, welche den Theorie-Teil innerhalb der vergangenen 12 Monate erfolgreich bestanden haben. Im praktischen Prüfungsteil werden Sie mit Ihrem eigenen Hund über ca. 60 Minuten als Hund-Halter-Team geprüft. Dabei müssen Sie als Hundehalter nachweisen, dass Sie die Kenntnisse aus dem theoretischen Teil im Umgang mit Ihrem Hund auch in der Praxis anwenden können. Auch das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter wird beurteilt. Zum Inhalt der Prüfung gehören beispielsweise das lockere Gehen an der Leine, das Befolgen des Signals BLEIB oder der Rückruf aus dem Freilauf.
Leinenbefreiung
Weitere Leinenzwänge in Hannover bleiben aber auch für sachkundige Hunde-Halter-Teams bestehen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft und nicht in den Gebieten und an den Orten, an denen Hunde angeleint werden müssen wie z. B. im Stadtbezirk Mitte oder innerhalb eines Umkreises von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.
Das Formular dazu finden Sie hier: